Neuigkeiten 28.05.2026

… Altersgeld für Aussteiger:innen kommt

Eine Lehrerin mit gesprengten goldenen Fesseln verlässt die Schule und steuert auf eine grüne Wiese zu.
  • Autor*in Fraktion im BPR Köln Gymnasium/WBK

Im Paket zur Dienstrechtsmodernisierung hat das Land auch die Einführung eines so genannten Altersgeldes angekündigt.

Min.

Bislang ist der Wechsel aus dem Beamt:innenverhältnis in eine Tarifbeschäftigung (z.B. in der freien Wirtschaft) mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden, weil die schon »erdienten« Pensionsansprüche verloren gehen und durch eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenkasse zu sehr ungünstigen Bedingungen ersetzt werden:

  • Beamt:innen erhalten zwar mehr Netto-, aber weniger Bruttolohn als Tarifbeschäftigte, weil sie nicht in die Sozialversicherungen einzahlen. Die Nachversicherung erfolgt auf Basis des geringeren Bruttolohns für Beamt:innen.
  • Tarifbeschäftigte haben neben der Rente Anspruch auf eine Zusatzversorgung – diese Zusatzversorgung ist nicht Teil der Nachversicherung.

In der Summe bedeutet dies, dass die Alterssicherung ehemaliger Beamt:innen nicht nur auf das schon schlechtere Niveau für Tarifbeschäftigten, sondern sogar noch erheblich darunter fällt.

Mit der nun angekündigten Einführung eines Altersgeldes bleibt bei Ausscheiden aus dem Beamt:in­nenverhältnis der Pensionsanspruch bestehen und wird zu gegebener Zeit zusätzlich zu einer eventuellen Rente ausgezahlt – genauso wie es schon jetzt der Fall ist, wenn man umgekehrt aus einem Angestellten- in ein Beamt:innenverhältnis wechselt. Auch wenn die Details noch offen sind, bewer­tet GEW NRW-Vorsitzende Ayla Çelik diese Reform positiv: »Für viele verbeamtete Mitglieder ist das ein wichtiger Schritt hin zu mehr Beweglichkeit. Damit wird auch eine langjährige gewerkschaftliche Forderung aufgegriffen. Wer sich entscheidet, den Staatsdienst zu verlassen, darf nicht länger mit unverhältnismäßigen Einbußen bei der Alterssicherung bestraft werden.«