Neuigkeiten 13.10.2025

Anträge auf voraussetzungslose Teilzeit

Eine Lehrerin vor einer Tafel im Klassenraum, im Vordergrund ein Antragsformular.
  • Autor*in GEW Fraktion im PR Gym/WBK b.d. BezReg Köln

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Anträge auf voraussetzungslose Teilzeit müssen mit einer Frist von sechs Monaten gestellt werden, d.h. Anträge zum nächsten Schuljahr bis spätestens Ende Januar.

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Anträge können nach wie vor gestellt werden, allerdings findet eine Einzelfallprüfung statt, die zukünftig häufiger zu einer Ablehnung wegen Gefährdung der Unterrichtsversorgung führen könnte. Wegen des großen Stellenbedarfs durch Umstellung auf G9 ist zu befürchten, dass zumindest im kommenden Schuljahr der Prüfungsmaßstab strenger wird. Die Bezirksregierung stellt auch klar, dass es keinen Konnex zwischen befürworteten oder genehmigten Teilzeitanträgen und der Versorgung mit Vertretungsstellen gibt. Es lohnt sich also nach wie vor, einen Antrag zu stellen; eine Ablehnung ist das Schlimmste, was passieren kann.

Werden im Antrag gesundheitliche Gründe geltend gemacht, ist mit einer Einladung zur amtsärztlichen Untersuchung zu rechnen. Dies ergibt sich aus der Fürsorgepflicht der Bezirksregierung. Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist das Instrument der voraussetzungslosen Teilzeit nicht geeignet, hier sollte der Weg über Teildienstfähigkeit gewählt werden, da dort die Konditionen erheblich günstiger sind.